Die vom Beschuldigten zurückgelegte Strecke von der S-Strasse in Dättwil über die Autobahn bis zum QS._____ in Walterswil ist nicht zu bagatellisieren, war jedoch noch eher kurz, zumal der Beschuldigte «lediglich» 19 Minuten unterwegs gewesen ist. Zwischen 19.39 und 19.58 Uhr ist zwar nicht mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen, - 30 -