Der Beschuldigte hat am 22. Juni 2021 ein Fahrzeug gelenkt, obwohl er über keinen gültigen Fahrausweis verfügt hat. Das Gesetz fingiert, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der nicht im Besitz einer Fahrberechtigung ist, sein Fahrzeug nicht genügend beherrscht und deswegen andere Verkehrsteilnehmer (abstrakt) gefährdet. Der Führerausweis des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 25. Juni 2020 per sofort annulliert (UA act. 297).