Der Beschuldigte hat auf seinen Antrag hin bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau unberechtigterweise Leistungen bezogen. Obschon er in den Monaten April 2018 bis September 2018 für drei Arbeitgeber gearbeitet hat und Einkünfte erwirtschaftet hat, hat er diese Tätigkeiten der Arbeitslosenkasse nicht gemeldet und hat auf den Formularen «Angaben der Versicherten Person für den Monat …» gesamthaft sechs Mal fälschlicherweise angegeben, nicht gearbeitet zu haben. Dadurch hat er von der Arbeitslosenkasse ungerechtfertigte Auszahlungen im Umfang von Fr. 10'346.00 erhalten.