Wie bereits ausgeführt, hätte korrekterweise ein Schuldspruch wegen mehrfacher Begehung erfolgen müssen, was aufgrund des Verschlechterungsverbots jedoch nicht möglich ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist, sofern vorinstanzlich lediglich ein Schuldspruch wegen einfacher Begehung stattgefunden hat, die Strafe wegen einfacher - 28 -