sachlichen Zusammenhang zu der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen, weshalb der Gesamtschuldbeitrag dementsprechend weniger schwer wiegt. Nach dem Gesagten rechtfertigt sich für die betrügerischen Missbräuche einer Datenverarbeitungsanlage eine angemessene Erhöhung der Freiheitsstrafe um 5 Monate auf 35 Monate. 7.6.3. In Bezug auf den unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB ergibt sich Folgendes: Geschütztes Rechtsgut ist beim Tatbestand des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung das (staatliche) Vermögen (vgl. BGE 149 IV 273 E. 1.5 mit Hinweisen).