7.5. Die vorliegend zu beurteilenden Straftaten haben sich im Zeitraum zwischen dem 25. April 2018 und dem 24. August 2021 ereignet. In diesem Zeitraum wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Juni 2021 wegen Sachentziehung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.