Verfügungen zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 26. November 2020 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung sowie Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 10.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Juni 2021 wurde er wegen Sachentziehung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug).