Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Januar 2018 wurde er wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 130.00, davon 25 Tagessätze unbedingt und 25 Tagessätze bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 4. Mai 2018 wurde er wegen betrügerischen Konkurses oder Pfändungsbetrugs und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu gemeinnütziger Arbeit von 320 Stunden sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt.