Der Beschuldigte ist im Strafregister mehrfach verzeichnet. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. Dezember 2013 wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Januar 2018 wurde er wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 130.00, davon 25 Tagessätze unbedingt und 25 Tagessätze bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt.