Der Beschuldigte hat während eines halben Jahres ungerechtfertigte Leistungen der Sozialversicherung ausbezahlt erhalten. Er hat insgesamt sechs Mal im entsprechenden Formular falsche Angaben gemacht, was auf eine erheb- - 22 - liche kriminelle Energie hindeutet. Nicht entscheidend ist, ob er die erhaltenen Leistungen für Luxusartikel oder zum Bezahlen von Rechnungen ausgegeben hat. Es ist davon auszugehen, dass er die Leistungen aus eigennützigen Interessen bezogen hat, um sein Einkommen auf einfachem Wege zu verbessern, bzw. er dies zumindest in Kauf genommen hat.