Auf den fraglichen Formularen wurde in leicht verständlicher Sprache u.a. darauf hingewiesen, dass die Fragen nur den jeweiligen Monat betreffen, unbedingt jede Arbeit während der Bezugsdauer zu melden sei, ein Versicherungsbetrug sich nicht lohnen und unwahre oder unvollständige Angaben zu einem Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen können (UA act. 219 ff.). Aufgrund der Formulierung «Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?» wird auch unmissverständlich klar, dass nicht nur Tätigkeiten von 100% oder nur Festanstellungen zu melden sind. Zudem ist jeweils direkt unter der erwähnten Frage die Aufforderung angebracht, Bescheinigungen über Zwischenverdienste und