2018, Mai 2018, Juni 2018, Juli 2018, August 2018 sowie September 2018 bei der Frage 1 «Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?» jeweils «Nein» angegeben und die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift bezeugt. Dadurch habe er unberechtigterweise Leistungen der Arbeitslosenkasse im Umfang von Fr. 10'346.00 erhalten (Anklageziffer 5).