Inwiefern sich die observierenden Polizisten bei ihren Feststellungen getäuscht haben sollten, erschliesst sich dem Obergericht nicht. Der Beschuldigte wurde auch an weiteren Tagen observiert, so auch am 29. April 2021, wobei Fotos des Beschuldigten gemacht worden sind (Beilage Protokoll vorinstanzliche Hauptverhandlung). Die Polizisten konnten den Beschuldigten somit mehrfach identifizieren und beobachten. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass im Observationsbericht geschildert wird, dass am 22. Juni 2021 zunächst AB._____, die Ehefrau des Beschuldigten, gefahren und dann ausgestiegen sei und sich auf die Rückbank begeben habe, als der Beschuldigte eingestiegen sei. Dieser sei