Die Anklage stützt sich auf den polizeilichen Observationsbericht vom 29. April 2022 (UA act. 293 f. und UA act. 74 f.). Während den Ermittlungen der Kantonspolizei Aargau gegen den Beschuldigten wegen Verdachts der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sei im Rahmen der Observation am 22. Juni 2021 und 1. Juli 2021 festgestellt worden, dass der Beschuldigte jeweils ein Motorfahrzeug gelenkt habe. Inwiefern sich die observierenden Polizisten bei ihren Feststellungen getäuscht haben sollten, erschliesst sich dem Obergericht nicht.