Es ist einerseits aktenkundig, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt worden ist. Er kam deshalb mit den Bestimmungen des Waffenrechts bereits empfindlich in Berührung. Zudem hat er im Rahmen seiner früheren Tätigkeit in der Sicherheitsbranche zwei Schulungen absolviert («AM Kurs» abgeschlossen am 8. Januar 2012, «AN Kurs» abgeschlossen am 20. Juli 2013 [UA act. 303 ff.]), in denen er nachweislich über die nationale Gesetzeslage und die Rechtslehre hinsichtlich von Waffen aufgeklärt worden ist. - 17 -