So habe er am 3. Juni 2021 Fr. 1'000.00 an einem Bankomaten der PostFinance in T._____, U-Strasse 7, am 4. Juni 2021 Fr. 1'000.00 an einem Bankomaten der Raiffeisenbank in V._____, W-Strasse 1, sowie am 5. Juni 2021 Fr. 140.00 am genannten Bankomaten der PostFinance in T._____ bezogen, womit der Gesamtbetrag Fr. 2'140.00 betragen habe. Er habe diese Bezüge gemacht, um Schulden aus dem Betäubungsmittelhandel von D._____ und B._____ ihm gegenüber zu tilgen. Er sei dabei nicht von B.___