Weiter ist auch auf den Chat mit «M._____» zu verweisen, in dem – wie erwähnt – von 93% die Rede war, was bei einem Verkauf von Marihuana höchst untypisch wäre und vielmehr einem Reinheitsgrad von Kokain entspricht. Sämtliche erwähnten Chats stammen zudem aus der angeklagten Zeitspanne zwischen März und August 2021, was die Erklärung mit dem Marihuanahandel aus dem Jahr 2020 bereits für sich widerlegt. Auch ist davon auszugehen, dass die «Ääää»-Liste im Zeitpunkt der Sicherstellung vom 23. August 2021 relativ aktuell war, zumal sie auf dem Handy des Beschuldigten gespeichert war und vom Zeitraum zu den Chats, namentlich demjenigen mit «O._____» gepasst hat.