Insgesamt könnten es etwa 106 g Kokain gewesen sein (UA act. 361 ff.). Damit bestätigen seine Aussagen das schlüssige Bild, welches sich bereits aus der Liste und den Aussagen von D._____ ergibt. -9- 2.4.4. Dass der Beschuldigte Kokain nicht lediglich an D._____ und B._____ verkauft hat ergibt sich darüber hinaus aus der Auswertung seines Mobiltelefons Apple iPhone 11 Pro (UA act. 137 ff.), auf dem diverse Chatverläufe haben sichergestellt werden können, welche seine diesbezüglichen Kontakte mit zahlreichen Personen aus dem Drogenmilieu belegen.