Darunter befänden sich mehrere Namen, die sie Betäubungsmittelkonsumenten zuordnen könne. Sie habe mit «C._____», welche ebenfalls auf der Liste stehe, auch schon zusammen konsumiert. Sie selbst sei als «E._____» und B._____ als «F._____» aufgeführt (UA act. 382 Frage 59, 60, 61). Ausserdem kenne sie die Namen «G._____», dies sei Herr H._____, und «I._____» Herr J._____, die ebenfalls in der Liste aufgeführt seien (UA 378 ff.). D._____ hat sich und weitere Konsumenten somit auf der Liste erkannt und die Zahlen mit Kokainkäufen in Verbindung gebracht.