Im Rahmen der parteiöffentlichen Einvernahme vom 8. April 2022 (UA act 375 ff.) hat sie ausgesagt, dass der Beschuldigte sie und B._____ mit Kokain beliefert habe. Das Kokain hätten sie jeweils auf Kommission bekommen. Der Beschuldigte sei zwei bis drei Mal in der Woche mit fünf bis zehn Gramm vorbeigekommen, dies während drei bis vier Monaten. Der Grammpreis habe zwischen Fr. 60.00 und 80.00 betragen (UA act. 378 ff.). Weiter sagte sie aus, dass es sich bei der Notiz «Ääää» um eine Liste handle, die Schulden aus Drogenverkäufen dokumentiere. Darunter befänden sich mehrere Namen, die sie Betäubungsmittelkonsumenten zuordnen könne.