2.4.1. Ein entscheidendes Beweismittel ist die auf dem Mobiltelefon Apple iPhone 11 Pro (IMEI D) des Beschuldigten in der Notiz «Ääää» sichergestellte Auflistung (UA act. 335). Es handelt sich um eine Auflistung von 17 Namen, hinter denen unterschiedliche und teilweise mehrere Geldbeträge stehen. Das Obergericht hat keine Zweifel daran, dass es sich bei den Namen um Abnehmer des Beschuldigten und bei den Geldbeträgen um deren Schulden aus den entsprechenden Käufen handelt. Es ist denn auch keine andere schlüssige Erklärung dafür ersichtlich, um was es sich bei dieser Auflistung sonst handeln sollte.