Davon soll der Beschuldigte an B._____ und D._____ im Zeitraum von ca. März 2021 bis 20. Mai 2021 insgesamt ca. 106 g Kokaingemisch für ca. Fr. 7'420.00 verkauft haben. Die Übergaben seien ca. alle 7 Tage mit einer durchschnittlichen Menge von ca. 20 g Kokaingemisch zu einem Grammpreis von durchschnittlich Fr. 70.00 am damaligen Wohnort von D._____ und B._____ an der R-Strasse in Q._____ erfolgt. Des Weiteren habe der Beschuldigte im Zeitraum von ca. Ende Mai 2021 bis ca. Ende August 2021 an einem unbekannten Ort, in mehreren Malen, zusätzlich insgesamt ca. 8 bis 10 g Kokaingemisch auf Kommission für ca. Fr. 520.00 an D._____ verkauft. -6-