7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Ziff. 7.1 lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss Ziff. 7.1 lit. d) und e) im Gesamtbetrag von Fr. 6'880.30 auferlegt. -4- 8. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Ronny Scruzzi, Rechtsanwalt, Olten, wird eine Entschädigung von Fr. 15'783.30 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 532.88 und 8.1 % MwSt. von Fr. 624.16) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss Ziff. 7.1 lit. c.) und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.