3. Der Beschuldigte hat sich aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens vom 17. Juni 2023 bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. Mai 2024 in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft befunden. Die Vorinstanz hat ihm für die ausgestandene Haft eine Genugtuung von insgesamt Fr. 34'700.00 zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, dass auf eine Haftentschädigung zu verzichten sei.