Nach dem Gesagten ist, sofern der Beschuldigte nicht adäquat behandelt werden kann, primär mit erneuten Rückfällen im Bereich der verbalen Gewalt zu rechnen, wohingegen die Wahrscheinlichkeit für schwere Gewalttaten gegen Leib und Leben als eher gering einzustufen ist. Auch wenn die Gefahr für mittelschwere Gewaltstraftaten zwar nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, liegen aktuell keine Hinweise dafür vor und es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte künftig gefährlicher sein soll als zum Zeitpunkt der Anlasstaten.