Die finanzielle Situation ist unverändert desolat. Der Beschuldigte besitzt kein Vermögen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9) und bezieht eine volle IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen (vgl. Beilagen zur Berufungsantwort). Zudem ist er für die Erledigung sämtlicher administrativer Angelegenheiten auf die Unterstützung eines Beistands angewiesen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8 f.). Seit seiner Entlassung aus der Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft (aufgrund des Strafverfahrens betreffend die neu begangenen Straftaten zum Nachteil von F._____) wohnt der Beschuldigte bei seinem Vater, eine feste Tagesstruktur fehlt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8).