Bezirksgericht Kulm vom 28. Mai 2025 Bezug genommen und ihr Einverständnis erklärt haben, die dem Obergericht bereits zur Verfügung stehenden Akten beizuziehen, ist auch das psychiatrische Gutachten vom 5. September 2024 in die Beurteilung miteinzubeziehen. Auch dieses beruht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung und ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar.