Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurde der Beschuldigte am 9. November 2023 und 16. November 2023 durch Dr. med. B._____ psychiatrisch begutachtet. Das von ihr gestützt darauf erstellte forensischpsychiatrische Gutachten datiert vom 12. Dezember 2023 (act. 390 ff.). Es beruht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung – sowohl basierend auf der Analyse der (medizinischen) Vorakten als auch auf eigenen, jeweils mehrstündigen Explorationsgesprächen mit dem Beschuldigten (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 17) – und ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar.