Reinigungsunternehmen in Aussicht habe, woraufhin sie explizit auf ihre Meldepflicht hingewiesen wurde. Am Beratungsgespräch vom 8. Juni 2020 erwähnte die Beschuldigte, dass sich bezüglich der am 23. März 2020 thematisierten Stelle nichts ergeben habe und sie weiterhin stellensuchend und arbeitslos sei (UA act. 108).