1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wendet sich mit Berufung gegen die vorinstanzliche rechtliche Würdigung des Sachverhalts als (mehrfachen) unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe i.S.v. Art. 148a Abs. 1 StGB und fordert stattdessen eine Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs i.S.v. Art. 146 Abs 1 StGB. Weiter wird eine Landesverweisung von 5 Jahren für den gesamten Schengenraum beantragt.