7. Die Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. Diese Landesverweisung ist für den gesamten Schengenraum gültig und entsprechend im SIS einzutragen. 8. [nicht angefochten] 9. [nicht angefochten] 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschuldigten. 4. Es werden gemäss Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO folgende Beweisanträge gestellt: - Beizug der Akten."