"1. Das Urteil wird teilweise angefochten (Art. 399 Abs. 3 lit. a i.V.m. Art. 401 Abs. 1 StPO). 2. Gestützt auf die teilweise Anfechtung des Urteils gemäss Art. 399 Abs. 4 und Art. 401 Abs. 1 StPO beschränkt sich die Berufung auf folgende Punkte: - den Schuldpunkt, allenfalls bezogen auf einzelne Handlungen (Art. 399 Abs. 4 lit. a StPO) - die Anordnung von Massnahmen (Art. 399 Abs. 4 lit. c StPO) 3. Es werden gemäss Art. 399 Abs. 3 lit. b StPO folgende Abänderungen verlangt: