9.3. Die Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 5'997.95 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO)." 2. 2.1. Das Urteil wurde der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 25. Juni 2024 im Dispositiv zugestellt. Mit Eingabe vom 25. Juni 2024 meldete sie fristgerecht die Berufung an und beantragte die Zustellung des begründeten Urteils. Das begründete Urteil wurde ihr am 15. Oktober 2024 zugestellt. 2.2. Mit Berufungserklärung vom 15. Oktober 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg folgende Anträge: