4. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschuldigten. […]" 1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte mit Urteil vom 3. Juni 2024: "1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB. 2. Die Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB (im Zeitraum September 2019 bis August 2020).