Die Beschuldigte hat im Wissen um ihre Arbeitstätigkeit zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. August 2020 bei der C._____ AG die Formulare Angaben der versicherten Person für die Monate September 2019 bis August 2020 jeweils wissentlich und willentlich und trotz entsprechendem Hinweis auf der Vorderseite des erwähnten Formulars, dass unwahre -3- oder unvollständige Angaben zu einer Strafanzeige führen, unwahr ausgefüllt und mit ihrer Unterschrift als richtig bezeugt und damit beabsichtigt sich unrechtmässig zu bereichern.