Die Beschuldigte bezog vom 26. August 2019 bis 26. August 2020 von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau Arbeitslosenentschädigung. Die Beschuldigte verschwieg der Arbeitslosenkasse, dass sie vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 bei der C._____ AG gearbeitet hat und in dieser Zeit insgesamt CHF 17'141.95 ausbezahlt erhielt.