2.5. Mit Urteil vom 10. September 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: "1. Für die nicht bezahlte Busse von Fr. 100.00 gemäss Strafbefehl Nr. 158224 des Stadtrates Baden vom 6. März 2024 wird gegenüber dem Verurteilten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag ausgesprochen. 2. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) den Gerichtsgebühren von Fr. 300.00 b) den übrigen Auslagen von Fr. 45.00 Total Fr. 345.00 und werden dem Verurteilten auferlegt. 3. Der Verurteilte trägt seine Kosten selbst."