6. 6.1. Dem Beschuldigten werden die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'907.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 500.00) auferlegt. - 11 - 6.2. Die Gerichtskasse Aarau wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, der ehemaligen amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin Renate Senn, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 6'634.95 (inkl. Fr. 474.35 MwSt.) auszurichten Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zur Hälfte zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Zustellung an: […]