coi.euaa.europa.eu/administration/easo/PLib/2023_12_EUAA_COI_Repo rt_Afghanistan_Country_Focus.pdf) die Herkunftsregion des Beschuldigten – Kabul (MIKA-Akten, act. 5) – in die IPC-Stufe 3 («crisis») eingestuft wurde, wobei die Nahrungsmittel- resp. Hungersituation noch nicht als Hungersnot eingestuft wurde («Afghanistan – Country Focus», S. 50). Gemäss dem neusten Bericht «Focus Afghanistan – Sozioökonomische Lage» des SEM, Sektion Analysen, vom 11. Dezember 2024 hat sich die Ernährungsunsicherheit inzwischen erneut verbessert (vgl. S. 21 f.). Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die grössten Probleme bei einer Rückkehr vor allem sozioökonomischer Natur sind.