Unter diesen Umständen ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte von den Taliban als «verwestlicht» angesehen und er darum oder aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Ethnie der «Hazara» bei einer Rückkehr Probleme erfahren würde. Nichts deutet darauf hin, dass der Lebensstil und die Wertvorstellungen des Beschuldigten von der Taliban als «abtrünnig» angesehen würden. Ebenso wenig scheint eine Verfolgung durch die Taliban aufgrund seiner Teilnahme an einer die Taliban bekämpfenden Miliz gegenwärtig aktuell zu sein, da aufgrund seiner untergeordneten Stellung in dieser Miliz nicht davon auszugehen ist, dass die Taliban überhaupt von seiner Beteiligung daran Kenntnis hatte und nach