Die European Union Agency for Asylum (EUAA) kommt in ihrem Bericht «Afghanistan – Country Focus» vom November 2024 auf S. 45. (abrufbar unter https://euaa.europa.eu/publications/coi-report-afghanistan-country- focus-1) sodann zum Schluss, dass die Taliban nur über minimale Hintergrundinformationen über zurückkehrende Personen verfügen. Primär könnten hochrangige Personen, zu denen der Beschuldigte aber nicht zählt, bei einer Rückkehr nach Afghanistan Probleme bekommen.