folgungssituation ausgesetzt wäre. Die von ihm geltend gemachte Bedrohung mit dem Tod durch den Volksmiliz-Kommandanten wegen seiner Desertion ist aufgrund der widersprüchlichen Aussagen zweifelhaft (vgl. MIKA-Akten, act. 36). Zudem sind seither über zehn Jahre vergangen und die Taliban haben wieder die Kontrolle übernommen, womit eine tatsächliche Bedrohungslage durch einen Miliz-Kommandanten, welcher gegen die Taliban gekämpft hat, ohnehin nicht mehr aktuell erscheint. Eine Verfolgung durch die Taliban, weil der Beschuldigte als Minderjähriger in einer Volksmiliz teilgenommen hat (vgl. Stellungnahme des Beschuldigten vom 4. November 2024, S. 4), erscheint aufgrund der vergangenen Zeit