 Mitarbeiter der bisherigen Regierung.  Angehörige der bisherigen Sicherheitskräfte (Armee, Polizei, Nationaler Sicherheitsdienst, paramilitärische Formationen und Milizen).  Ehemalige Mitarbeiter der internationalen Truppen.  Mitarbeiter internationaler Organisationen, NGOs und Botschaften.  Menschenrechtsaktivisten.  Medienschaffende.  Angehörige religiöser/ethnischer Minderheiten.  Frauen.  «Verwestlichte» Personen und Rückkehrer aus dem Ausland.  Kunstschaffende.