5. 5.1. Der mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsgerichts Bern vom 23. November 2021 (12 Monate Freiheitsstrafe) gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. 5.2. Die widerrufene Freiheitsstrafe ist zu verbüssen. - 14 - 6. 6.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 und die Auslagen von Fr. 130.00, zusammen Fr. 3'130.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 4'590.00 auszurichten.