1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist schuldig: - der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB; - des geringfügigen Erschleichens einer Leistung gemäss Art. 150 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB; - der Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286 StGB; - des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG; - der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz gemäss Art. 57 Abs. 3 PGB.