Der Beschuldigte geht zudem offenbar – wie seit Jahren – keiner geregelten Arbeit nach und bezieht aktuell Sozialhilfe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Auch ansonsten sind keine den Beschuldigten stabilisierenden Umstände ersichtlich. Sein Familienleben mit der Trennung von der Ehefrau (zuletzt am 10. Oktober 2021, Mika-Akten S. 577), den immer wieder im Raum stehenden Vorwürfen der häuslichen Gewalt (vgl. Mika-Akten bsp. S. 642 ff., 653 ff.) sowie der Notwendigkeit einer vorübergehenden Familienbegleitung (Mika-Akten S. 624 ff.) präsentiert sich als äusserst unstet. Inwiefern sich der Umstand, dass der Beschuldigte Vater von drei Kindern ist (geb. tt.mm.2011, tt.mm.