1.4. Der Beschuldigte wurde zuletzt (7. Verurteilung) mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsgerichts Bern vom 21. November 2021, mithin innerhalb der letzten fünf Jahre vor der in diesem Strafverfahren zu beurteilenden Taten, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt. Dem Beschuldigten kann der bedingte Vollzug für die Geldstrafe für in diesem Strafverfahren zu beurteilenden Taten somit nur gewährt werden, wenn besonders günstige Umstände vorliegen.