3.5. Mit Berufungsantwort vom 14. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.6. Mit Eingabe vom 10. März 2025 nahm der Beschuldigte Stellung. 3.7. Mit Verfügung vom 17. Juni 2025 lud die Verfahrensleiterin zur Berufungsverhandlung vor. 3.8. Mit Eingabe vom 14. Juli 2025 hielt die Staatsanwaltschaft an den mit der Berufungsantwort gestellten Anträgen fest. Ergänzend wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass sie neue Vorwürfe gegen den Beschuldigten zu untersuchen hat. -7- 4. Die Berufungsverhandlung fand am 6. August 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: