7. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 5'423.45 (inkl. Fr. 407.55 MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2.2. Am 3. Juni 2024 meldete der Beschuldigte Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 27. September 2024 zugestellt.