4.2. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen vollzogen. 5. 5.1. Der mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsgerichts Bern vom 23. November 2021 (12 Monate Freiheitsstrafe) gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 Satz 1 StGB widerrufen. 5.2. Die widerrufene Freiheitsstrafe ist zu verbüssen.